Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung Dialog41 Birke Schwarz GmbH (kurz: Dialog41)

  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
    1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte – auch für alle künftigen – zwischen dem/der Auftraggeber*in und Dialog41 Birke Schwarz GmbH (kurz: Dialog41) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    2. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
  2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
    1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
    2. Dialog41 ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Dialog41 selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber*in.
  3. Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers*in / Vollständigkeitserklärung
    1. Der/die Auftraggeber*in sorgt dafür, dass Dialog41 auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Informationen und Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des/der Beraters*in bekannt werden.
    2. Der/die Auftraggeber*in sorgt dafür, dass seine/ihre Mitarbeiter*innen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmer*innenvertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von Dialog41 von dieser informiert werden.
  4. Sicherung der Unabhängigkeit
    1. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
  5. Berichterstattung / Berichtspflicht
    1. Dialog41 verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter*innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter angemessen zu berichten.
    2. Dialog41 ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Dialog41 ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
  6. Schutz des geistigen Eigentums
    1. Die Urheberrechte an den Dialog41 und ihren Mitarbeiter*innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei Dialog41. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber*in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber*in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung Dialog41 zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von Dialog41 – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
    2. Der Verstoß des/der Auftraggebers*in gegen diese Bestimmungen berechtigt Dialog41 zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
  7. Gewährleistung
    1. Dialog41 ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an ihrer Leistung zu beheben. Dialog41 wird den/die Auftraggeber*in hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
    2. Dieser Anspruch des/der Auftraggebers*in erlischt nach drei Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
  8. Haftung / Schadenersatz
    1. Dialog41 haftet dem/der Auftraggeber*in für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf Dialog41 beigezogene Dritte zurückgehen.
    2. Schadenersatzansprüche des/der Auftraggebers*in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
    3. Der/die Auftraggeber*in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Dialog41 zurückzuführen ist.
    4. Sofern Dialog41 das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Dialog41 diese Ansprüche an den/die Auftraggeber*in ab. Der/die Auftraggeber*in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
  9. Geheimhaltung / Datenschutz
    1. Dialog41 verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers*in erhält.
    2. Weiters verpflichtet sich Dialog41, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient*innen des/der Auftraggebers*in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
    3. Dialog41 ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter*innen, derer sie sich bedient, entbunden. Dialog41 hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
    4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen. Dialog41 unterliegt in Mediationen nach dem ZivMediatG der Verschwiegenheit gem. §18 ZivMediatG.
    5. Dialog41 ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber*in leistet Dialog41 Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
  10. Honorar
    1. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält Dialog41 ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber*in und Dialog41. Dialog41 ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch Dialog41 fällig. Die in den Angeboten/Verträgen vereinbarten Preise gelten für das Jahr des Angebotes und werden jährlich valorisiert.
    2. Dialog41 wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
    3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von Dialog41 vom/von der Auftraggeber*in zusätzlich zu ersetzen.
    4. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers*in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Dialog41, so behält Dialog41 den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Zeithonorars ist das Honorar für jenen Anteil, der für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 20 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die Dialog41 bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
    5. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Dialog41 von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
  11. Elektronische Rechnungslegung
    1. Dialog41 ist berechtigt, dem/der Auftraggeber*in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber*in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Dialog41 ausdrücklich einverstanden.
  12. Dauer des Vertrages
    1. Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.
    2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
    3. Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
    4. wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
    5. wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren von Dialog41 weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Dialog41 eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
  13. Schlussbestimmungen
    1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
    2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
    3. Die Vertragsparteien werden sich im Falle von Schwierigkeiten bei der Auftragsdurchführung bemühen, diese im Einvernehmen außergerichtlich im Wege der Verhandlung zu lösen oder eine Mediationsverfahren zu initiieren.
    4. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von Dialog41. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort von Dialog41 zuständig.

Dialog41 Birke Schwarz GmbH
Doktor Schreber-Gasse 41
1130 Wien